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letzte Änderung: 30.08.2010

REACh-Verordnung

Die REACh-Verordnung wurde im Dezember 2006 verabschiedet und am 30.12.2006 im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 396 als Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 veröffentlicht. Sie tritt in ihren ersten Teilen am 1. Juni 2007 in Kraft und bildet ab diesem Zeitpunkt für alle EU-Mitgliedstaaten eine gültige Rechtsgrundlage.

REACh - Was ist das?

REACh: das bedeutet Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals - also Erfassung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien
Betroffen hiervon sind alle Chemikalien, die in der EU in Mengen von über einer Tonne pro Jahr vermarktet werden sowie Chemikalien mit besonderem Risikopotenzial.
Im Detail heißt das:
REACh ist die zukünftige europäische Chemikaliengesetzgebung, die einige der derzeitig geltenden Verordnungen und Richtlinien ablösen und ein einheitliches Rechtssystem für alle Chemikalien in der Europäischen Union (EU) bilden soll.
REACh regelt zukünftig den Umgang mit (chemischen) Stoffen als solche (auch in Zubereitungen und Erzeugnissen) und umfasst alle (chemischen) Stoffe, unabhängig davon, ob sie gefährliche Eigenschaften haben oder nicht.
Das REACh-System macht Hersteller und Importeure für die Sicherheit ihrer Chemikalien selbst verantwortlich. Sie müssen die zur Beurteilung notwendigen Daten beschaffen und überzeugend darstellen, dass ihre Stoffe für alle identifizierten Verwendungen sicher zu handhaben sind, um schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zu vermeiden.
Für die Zukunft ergibt sich daraus die Konsequenz: Ohne Daten kein Markt für (nicht registrierte) Chemikalien!

Ziele von REACh:

Die Einführung der neuen Chemikaliengesetzgebung wurde beschlossen, um eine sichere Verwendung von Chemikalien bei allen Anwendungen zu fördern.
Um ein umfassendes und für alle Chemikalien geltendes Schutzniveau zu erreichen und auch um in Zukunft vorbeugenden Gesundheits- und Umweltschutz zu ermöglichen sollen (nach Registrierung durch die jeweiligen Hersteller oder Importeure) alle Chemikalien (Altstoffe, Neustoffe und neu hinzukommende Stoffe), die in der EU in Mengen von über einer Tonne pro Jahr vermarktet werden, in einer zentralen Datenbank erfasst werden.

Ziel von REACh ist es, die sichere Verwendung von Stoffen bei allen Verwendungen zu fördern. Dazu ist ein stetiger Austausch zwischen allen Beteiligten einer Lieferkette notwendig. Durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen Herstellern/Importeuren, Weiterverarbeitern und Anwendern soll eine größere Transparenz über die gesamte Produktkette hinweg erzielt werden.

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich kann jedes in der EU ansässige Unternehmen von REACH betroffen sein, unabhängig davon, ob als Hersteller, Importeur oder als Verwender von Chemikalien auftritt. Allerdings kann der Grad der Betroffenheit vollkommen unterschiedlich ausfallen.

Wie ist die Licharz GmbH betroffen?

Die von uns hergestellten Produkte werden im Sinne der Verordnung als Erzeugnis (früher Fertigware) klassifiziert. Eine Registrierungspflicht besteht (unter bestimmten Umständen) jedoch nur für Stoffe in einem Erzeugnis, die aus diesem freigesetzt werden, nicht aber für das Erzeugnis selbst.
Darüber hinaus sind - neben anderen Produkten - unsere Polymere von der Registrierungspflicht ausgenommen (Artikel 2, Absatz 9 der Verordnung). Lediglich die zur Herstellung der Polymere notwendigen Monomere sind registrierungspflichtigt.
In sofern sind wir als Hersteller von Erzeugnissen - der im Sinne der Verordnung die Rolle des nachgeschalteten Anwenders (Downstream User) einnimmt - lediglich von der Sicherstellung des Informationsfluss innerhalb der Lieferkette betroffen. Pflichten aus der Regstrierung von Stoffen bestehen für uns in dieser Rolle nicht. Im Rahmen dieser Aufgabenstellung haben wir eine REACh-Projektgruppe gebildet, die im engen Kontakt zu unseren Lieferanten steht. So ist aktuell und für die Zukunft sichergestellt, dass nur registrierte Vorprodukte und Rohstoffe zur Herstellung unserer Werkstoffe verwendet werden.
Sofern Sie noch Fragen zur Umsetzung der REACh-Verordnung innerhalb der Licharz GmbH haben, beantwortet wir Ihnen diese gerne.

Die Kontaktdaten unseres REACh-Beauftragen:

Licharz GmbH
Herr Andreas Weidenfeld
Industriepark Nord
53567 Buchholz
Telefon: 02683/977-157
Fax: 02683/977-158
E-Mail: weidenfeld@licharz-mail.de

Bei folgende offizielle Stellen in Deutschland und bei der EU erhalten Sie weitere Informationen:

Dienststellen und Einrichtungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften:

Deutschland: